Stromtrassen

Alles zum Thema Stromtransport, Netzausbau und Stromtrassen

Warum sind wir gegen die Gleichstrompassagen von Norddeutschland nach Bayern. Gründe sind hier:
  • HGÜ hat wenig mit der Energiewende zu tun – aber auch wenig mit 8760 h – Versorgungssicherheit; Speicher sind trotzdem notwendig!
  • die Basisdaten/Annahmen f. die Simulationen sind nicht bekannt – vor 3? Jahren brauchte es noch keine Südost-link HGÜ
  • es ist eine Möglichkeit f. Tenent u. Investoren eine sichere Rendite (staatlich garantiert!) einzufahren 
  • Zementierung der Monopole  (Braunkohle, Atom auch außerhalb D) u. fehlgeleitete Investitionen
  • die zerstörte Fläche eines Braunkohle-Tagebaugebietes (ca. 25 qkm)
  • Wert- / Nutzungsminderung der betroffenen Grundstücke / Umgebung
  • Schnürt der Lokalen Bürgerenergiewende die Wirtschaftlichkeit ab
  • Versorgungssicherheit nicht verbessert (Jahres – h) >> Zusatzinvestitionen wegen n-1 Regel nötig
  • Zusatzkosten f. die Bürger !   (evtl. von ca. … pro kWh ?) – war da nicht mal was von 0,5 ct / kWh?**

Jarrass-Gutachten zum Netzausbau

https://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.youtube.com/embed/w-PHt6kFcGI?feature=oembed

Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG): Bundesweites Bürgerinitiativen-Bündnis fordert Moratorium beim Netzausbau

Kosten im Verhältnis zum Nutzen beim Netzausbau kein Thema?
Am 28.01.2021 wurde im Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)verabschiedet. Damit stimmt das Parlament nach nur dreißigminütiger Aussprache für einen noch umfangreicheren, beschleunigten Netzausbau. Dies stößt im bundesweiten Bündnis der Trassengegner auf Kritik. Dörte Hamann vom Aktionsbündnis Trassengegner dazu: „Mit großer Bestürzung stellen wir fest, dass das Thema Kosten beim Stromnetzausbau in der Diskussion bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat. Das halten wir für höchst verantwortungslos gegenüber den kleinen Stromkunden, die diesen Netzausbau über die Netzentgelte finanziell tragen sollen. Die Bundesregierung und die zustimmenden Parteien verabschieden einen ganzen Katalog voller Milliardenprojekte, ohne die von der EU vorgeschriebene Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt zu haben. Wir halten diese Pläne für europarechtswidrig. Deshalb fordern wir eine unabhängige Prüfung von umweltverträglichen, bezahlbaren Lösungen, wie sie auch im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben sind.“

Die Bürgerinitiativen fordern deshalb: „Die für vom Netzausbau betroffene Regionen verantwortlichen Politikerinnen und Politiker aller Ebenen, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete, aber auch kommunale Vertreter*innen, müssen ein Moratorium zur Chefsache machen. Es darf kein Meter Trasse gebaut werden, bevor dies nicht bezüglich der Kosten, offener juristischer Fragestellungen und bezüglich des Nutzens für Versorgungssicherheit, Energiewende, Natur- und Klimaschutz transparent überprüft worden ist. Es gibt kostengünstigere und umweltfreundlichere Alternativen zu den jetzt im Bundestag verabschiedeten Plänen. Im Wahljahr 2021 sollte klar sein, dass wir niemanden aus der politischen Verantwortung entlassen werden, wenn für die schädlichen Milliardengräber und gegen eine dezentrale Energiewende mit den Bürger*innen gestimmt wurde.“

Den vollständigen Text der Pressemitteilung entnehmen Sie bitte dem Anhang.  

Für das bundesweite Aktionsbündnis gegen den überdimensionierten Netzausbau:

  • Dörte Hamann, Sprecherin Aktionsbündnis Trassengegner /Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse ABSOT (für Rückfragen: 01573 2618073)
  • Maria Quanz, Verbandssprecherin (HE) Bundesverband der BI gegen SuedLink
  • Sebastian Locker, Aktionsbündnis Ultranet
  • Conny Zeidler, Sprecherin der BIs gegen den Ersatzneubau Juraleitung
  • Petra Filbeck, Sprecherin BüfA Regensburg

2021-02-01_PM_Moratorium_wegen_BBPlG_und_PlanSiGHerunterladen

Stromhandel zerstört Wasserversorgung

Sonntag, 16.08.2020 – 16:00 Uhr – Brennberg – Himmelmühle

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Ansprache von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann am bei der Protestveranstaltung gegen das Planungssicherstellungsgesetz in Bergrheinfeld am 24. Mai 2020, 16.00 Uhr

Unser Land leidet an der Corona-Pandemie. Wenn auch im internationalen Vergleich die Folgen in Deutschland noch überschaubar geblieben sind, es gab aber über 8000 Todesfälle und zahlreiche Erkrankungen mit Spätfolgen.

Ich möchte mich nicht in die Phalanx derjenigen einordnen, die es nachträglich besser wissen und jetzt sagen, der ganze Shutdown sei so nicht notwendig gewesen. Das Gegenteil war wohl der Fall. Und wir haben lange die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz solidarisch hingenommen, weil wir der Politik in der Krise vertraut haben.

Auch wenn das Krisenmanagement in der Hektik manchen Fehler gemacht hat, haben wir selbst diese Fehler im Vertrauen auf den insgesamt unterstellten guten Willen der handelnden Politiker verziehen. Wir haben lange gute Absichten unterstellt. Die ganz große Mehrheit im Volk unterstützt auch jetzt noch die Politik der vorsichtigen Rückkehr aus der Corona-Krise in den Nach-Corona-Alltag, wenn auch mit einer immer stärker werdenden Sehnsucht nach Freiheit von all den auferlegten Fesseln der letzten Wochen.

Allerdings, seit kurzem entstehen verstärkt Zweifel daran, ob die noch heute bestehenden Anordnungen bzw. die neu ergriffenen Corona-Exit-Maßnahmen eine Berechtigung wegen des Coronaschutzes haben.

Man muss nicht Verschwörungstheoretiker sein, um anzuzweifeln, ob es gerechtfertigt ist, das Versammlungsrecht so einzuschränken, dass eine Demonstration auf Hektar großen Flächen auf 50 Teilnehmer beschränkt werden muss. Ich halte das für absolut unverhältnismäßig, weil keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Schutzabstand nicht eingehalten werden könnte.

Mein Vertrauen in die Politik schwindet in diesen Tagen zudem ganz rapide, wenn ich betrachte, wie in den letzten 3 Wochen von bestimmten Kreisen der Politik die Corona-Pandemie in absichtsvoller Weise als Vorwand genommen worden ist, ihre lang gehegten machtvollen politischen Interessen von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in Berlin Gesetz werden zu lassen.

Die CDU/CSU-und die SPD-Fraktion haben am 6. Mai einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ (Kurzform: Planungssicherstellungsgesetz) vorgelegt. Schon am 7. Mai wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Debatte im Bundestag durchgewinkt. Die 2. und 3. Lesung fanden eine Woche später am 14. Mai, knapp vor 24 Uhr, statt. Damit war das Gesetz verabschiedet und konnte schon am Tag darauf, nämlich am 15. Mai gebilligt werden.

Was ist das Ziel des damit endgültig verabschiedeten Planungssicherstellungsgesetzes?

Bundeskanzler Willy Brandt hat Anfang der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts die Forderung nach einer „Demokratisierung der Verfahren“ aufgestellt. Er hat damit gemeint, dass die Bürger verstärkt an den Verwaltungsverfahren beteiligt werden sollten, damit sie nicht zum bloßen Objekt von Anordnungen und Regelungen werden, sondern in den Verfahren auch ihre eigenen Interessen und Betroffenheiten mit einbringen können.

In den letzten 50 Jahren wurden daher zunächst in Deutschland und dann europaweit Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung entwickelt und gesetzlich umgesetzt. Das betraf vor allem die großen Infrastrukturverfahren für den Bau von Autobahnen, Eisenbahnen, Flughäfen und Wasserstraßen, aber auch sämtliche größeren Industrieprojekte im Bereich Bergbau und Energie, Steine/Erden, Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelproduktion sowie die gesamte Chemie- und Abfallwirtschaft, um einige wesentliche Bereiche herauszugreifen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde so zu einem ganz zentralen Bestandteil von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

  • Je nach Verfahrensart gab es neben einer öffentlichen Auslegung von Antragsunterlagen und deren Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen die Möglichkeit, umfassend Einwendungen gegen ein Vorhaben vorzutragen und im Rahmen eines dann stattfindenden Erörterungstermins diese Einwendungen der Behörde mündlich zu erläutern und mit dem Vorhabenträger hierüber sich auseinander zu setzen.
  • Bei den Erörterungsterminen wurde das Projekt auch im Diskurs mit den Fachbehörden, wie zum Beispiel mit den Immissionsschutz-, Naturschutz – oder Wasserbehörden, erörtert. Die Verfahrensergebnisse, Genehmigungen bzw. Planfeststellungsbescheide, wurden auch öffentlich bekannt gemacht, indem sie bei den Behörden ausgelegt worden sind, nicht ohne dass man dies in der nördlichen Tageszeitung bekannt gemacht hat.
  • In den letzten Jahren kam hinzu, dass der Zugang zu diesen Informationen auch über das Internet eröffnet wurde, als Zusatzinformationen für diejenigen, die über die technischen Möglichkeiten verfügen, vor allem einen schnellen Netzanschluss haben

Aufgrund der Aarhus-Konvention, europarechtlicher Vorschriften und der einzelnen deutschen Bundes- und Landesgesetze wurden auch die anerkannten Umweltverbände und der Bauernverband als Träger öffentlicher Belange zugelassen. Sie waren ebenfalls Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner historischen Altrip-Entscheidung (2017) der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, also vor allem Planfeststellungsverfahren, so hohe Priorität zugemessen, dass er Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Fehlern der Genehmigung bzw. des PFB erklärte. Das führte zur Aufhebung der Genehmigung und damit der Zulassung des gesamten Projekts.

In der Aarhus-Konvention wird der interessierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden eine maßgebliche Beteiligung eingeräumt, die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet solche Beteiligungsrechte zwingend einzuräumen. Sowohl die BRD als auch die EU haben diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert, er ist innerstaatlich verpflichtend. Die zahlreichen in den letzten Jahrzehnten erlassenen einfachgesetzlichen Bundes- und Landesregelungen in Deutschland haben diesen Anforderungen im Wesentlichen entsprochen.

Mit diesen Bürgerbeteiligungen soll es nun aber seit Mitte Mai weitgehend ein Ende haben: seitdem hat der Bundestag die bestehende Art der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Corona-Regelungen abgeschafft.

Maßgebliche konservative Kräfte aus der Black Rock-Ecke der CDU/CSU und des Seeheimer Kreises der SPD waren sich seit längerem einig, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt oder gar abgeschafft werden müsse. Offensichtlich haben die Einwendungen der Bürger*innen und der Umweltverbände in den Genehmigungsverfahren allzu häufig zentrale Widersprüche bei Großprojekten aufgezeigt und die rechtlichen Fehler der Verfahren erkennbar werden lassen. So sind manche Verfahren in Erörterungsterminen zu Fall gekommen und nicht mehr verwirklicht worden.

Versuche, die Aarhus-Konvention zu kippen, sind bislang auch am Widerstand der EU gescheitert. Auch der deutsche Gesetzgeber hatte bisher Ablehnung signalisiert. Nun bot sich aber mit der Corona-Krise die große Chance, an die Öffentlichkeitsbeteiligung Hand anzulegen.

Und das kam – wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt – so: Wegen der im Zuge der Covid-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen haben Unternehmen und Unternehmensverbände auf praktische Schwierigkeiten bei der Durchführung der Verwaltungsverfahren hingewiesen. Die Probleme betreffen insbesondere die öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, aber auch bei der Durchführung von Erörterungsterminen und Antragskonferenzen gerade bei UVP-pflichtigen Vorhaben. Diese Schwierigkeiten bestanden – wie auch wir in den Verfahren für die HGÜ-Trassen – feststellen mussten in der Tat, denn da mussten Antragskonferenzen und Erörterungstermine reihenweise abgesagt werden.

Allerdings: die Initiatoren des Planungssicherstellungsgesetzes haben in dieser Situation nicht etwa – wie die Trassenbetroffenen beantragt hatten – ein gesetzliches Moratorium mit einer Aussetzung der Verfahren bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen gefordert.

Nein, das jetzt zu Gesetz gewordene Vorgehen zielte darauf ab, für sämtliche größeren Verfahren, vor allem auch für die HGÜ-Trassen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bis 2021, zum Teil bis 2025 weitgehend auszusetzen und bei Bewährung auch abzuschaffen.

Scheinheilig formuliert der Gesetzentwurf den Lösungsvorschlag so, als hätten die Bürger*innen alle darauf gewartet, dass sie von der Pflicht zur physischen Anwesenheit bei der Öffentlichkeitsbeteiligung befreit würden, weil sie “sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten“.

Gesetz wurde jetzt:

  • „Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese (allein) über das Internet zugänglich gemacht werden“.
  • „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“. Ansonsten könne man gänzlich auf diese Beteiligungen von Bürger*innen verzichten.
  • Online-Konsultationen sollen so ablaufen, dass den Betroffenen der Zugang zu den Informationen im Internet gewährt wird. Die betroffenen Bürger*innen können sich dann schriftlich oder elektronisch äußern.
  • Antragskonferenzen – wie im Bundesfachplanungsverfahren – werden gänzlich abgeschafft und durch die Möglichkeit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme ersetzt.

Dieses Planungssicherstellungsgesetz tritt am 21. Dezember 2025 außer Kraft, also erst in fast 5 Jahren.

Bei diesem Gesetz handelt es sich nicht darum, im Rahmen der Corona-Krise die Öffentlichkeitsbeteiligung nunmehr auf den neuesten IT-technischen Stand zu bringen als eine Lösung des Pandemieproblems, die man auch in Anbetracht der sonstigen Grundrechtsbeschränkungen dieser Zeit ertragen können muss.

Das wäre eine völlige Fehleinschätzung der Situation! Hier wird nämlich unter dem Mantel der Corona-Krisenrettung eine 70 Jahre gewachsene Rechtskultur der Bürgerbeteiligung in den Orkus gekippt. Die Bedeutung der Einwender in den Verfahren wird zur Unkenntlichkeit reduziert. Der Bürger wird vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.

Dieses Planungssicherstellungsgesetz ist völkerrechtswidrig, verfassungswidrig und verstößt gegen Europarecht und kann daher keine Geltung beanspruchen.

Auf die Diskurse der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Verbände nicht verzichten!

Erörterungstermine sollen völlig wirkungslose online-Konsultationen werden oder ganz entfallen. Telefon-bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da diese keinen Erörterungstermin in elektronischer Form darstellen, sondern nur die online-Konsultation als Mitteilungsfunktion.

Betroffen sind fast alle zentralen Bereiche des Umweltrechts. Damit können bis zum außer Kraft treten des gesamten Gesetzes zum 31.12.2025 umstrittene Großprojekte im Windschatten der Corona-Krise genehmigt werden, ohne dass die Öffentlichkeit und die Verbände wirksam Einfluss nehmen können.

Der Erörterungstermin stellt das Herzstück umweltrechtlicher Verfahren dar. Ihn wegfallen zu lassen macht diese Verfahren faktisch zur Farcce!

Wir fordern stattdessen, Genehmigungsverfahren, in denen Antragskonferenzen und Erörterungstermine stattfinden können oder müssen, bis zum 30.9.2020 auszusetzen und nach einer dann aktuellen Lagebeurteilung über zukünftige Schritte zu entscheiden.

Wenn man den angegebenen Zweck des Gesetzes, die Schwierigkeiten der Coronakrise zu überwinden, ernst nehmen will, lässt die schon heute sagen, dass das Gesetz eine Zweckverfehlung ist, denn wir werden durch die Lockerungen der nächsten Wochen ohne weiteres in der Lage sein Antragskonferenzen und Erörterungstermine durchzuführen.

Das Planungssicherstellungsgesetz erweist sich als rechtswidriges Projektzulassungsbeschleunigungsgesetz auf Kosten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und der Kommunen.

Um die Anwendung dieses Gesetzes zu verhindern, müssen wir alles in die Wege leiten: eine Petition zum Deutschen Bundestag zur Revidierung des Gesetzes, und jede Form von rechtmäßigem Widerstand gegen die Nichtbeteiligung der Bevölkerung an den Verfahren.

Das Gute ist, dass bei einer Überprüfung der Bundesfachplanungsentscheidung oder von Planfeststellungsbeschlüssen sämtliche Rechtsfehler im Verfahren geltend gemacht werden können und dann zur Aufhebung irgendwelcher Genehmigungen führen können.

Die Nichtbeteiligung kann damit für Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden ein unangenehmes Dauerthema werden!

Das Vertrauen in die Integrität des Gesetzgebers im Rahmen von Corona besteht für mich allerdings hinsichtlich von Verfahrensregelungen nicht mehr!

Aktionstag zum Planungssicherstellungsgesetz

Zahlreiche Menschen haben sich an Aktionen entlang der geplanten Stromtrassen zum Planungssicherstellungsgesetz beteiligt. Gerade in der Oberpfalz und Niederbayern beginnt nun das Planfeststellungsverfahren. Die Anhörungen bzw. Antragskonferenzen finden nun virtuell statt und die Einwender können sich dabei nicht austauschen.

https://youtube.com/watch?v=81ChvMnQ-xI%3Ffeature%3Doembed

Hier Auszüge aus der bundeweiten Pressemeldung des Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse:

am 24.05.2020 finden am bundesweiten Protesttag gegen das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) rund 60 Protestaktionen der Energiewende-Befürworter und Trassengegner statt.

Als lockeres bundesweites Aktionsbündnis sind wir über den Zusammenhalt der Gegner des überdimensionierten Netzausbaus von Niedersachsen bis Niederbayern beeindruckt. Der Protest an den geplanten Stromtrassen Juraleitung, Ultranet, Südlink und Südostlink ist bunt und vielfältig: An vielen Orten werden die 50 Meter breiten Baustellen-Schneisen der Erdkabel-Trassen von Südlink und Südostlink dargestellt, um den geplanten massiven Eingriff in die Natur darzustellen. In Brennberg wird beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Kommune mit einer Veränderungssperre belegt hat und den Brennbergern deshalb nun im wahrsten Wortsinn das Wasser abgegraben wird, weil die BNetzA damit die Erweiterung der Eigengewinnungskapazitäten für die Wasserversorgung verhindert. Im Nachbarort Altenthann werden rund 30 Traktoren die geplanten Trassenverläufe blockieren. Am Endpunkt des Südlink wird sich Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg dem Protest der Bürgerinitiativen und Landwirte anschließen.

Die Bereitschaft, spontan und trotz widriger Umstände aufgrund der Corona-Pandemie so viele Versammlungen anzumelden, ist ein deutliches Zeichen an die Bundesregierung, dass der Eingriff in die demokratischen Rechte nicht ohne Protest hingenommen wird. Mit dem PlanSiG wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in relevanten umweltrechtlichen Verfahren ausgeschaltet. Auch BUND Naturschutz und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU haben sich in Pressemitteilungen gegen den massiven Eingriff in das Umweltrecht gewandt.

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Gutachten von Prof. Jarass zum Netzausbau

https://youtube.com/watch?v=w-PHt6kFcGI%3Ffeature%3Doembed

Prof.Dr.Lorenz J. Jarass hat in seiner Studie nachgewiesen: der überdimensionierte Netzausbau entsprechend dem Netzentwicklungsplans ist nicht notwendig.https://www.bund-naturschutz.de/filea… . Das BUND Hintergrundpapier „Verabschiedung des Bundesbedarfsplans 2020 Stromnetz“ räumt mit 8 Mythen der Netzplanung auf. Der BUND Fachmann Dr. Werner Neumann hat das Papier erstellt. https://www.bund-naturschutz.de/filea…

BüfA stellt Forderungen an Markus Söder vor dem Reginakino

https://youtube.com/watch?v=4JWS9nKygHE%3Ffeature%3Doembed

Am 4. März war MP Markus Söder bei Astrid Freudenstein im Reginakino. BüfA organisierte eine Versammlung um auf die ungenügende Umsetzung der Pariser Klimaziele hinzuweisen. Wir fordern:

  • 10 H- Abstandsregelung von Windrädern und den bundesweiten 52 GW- Deckel für PV- Anlagen abschaffen
  • auf Bundesebene die Befürwortung für den Bau der Stromtrassen kündigen
  • Unternehmen verpflichten, Teile ihres Energieverbrauchs vor Ort zu erzeugen Weniger anzeigen

HGÜ – ein Irrweg

Die Geschwindigkeit bei der Realisierung der HGÜ Trassen nimmt schnell Fahrt auf. Wir haben eine kleines Video erstellt um gegen diese unnötige Investition zu protestieren. Verbreiten Sie dieses Video, wenn es Ihnen gefällt.

Bundesnetzagentur gibt den Korridor im Raum Regensburg bekannt

Die Bundesnetzagentur gibt für den Raum Regensburg die Korridorentscheidung bekannt. Entlang des Korridors regt sich Widerstand. Sowohl Brennberg als auch im Raum des potentiellen Konverterstandorts wehren sich Bürger gegen die Stromtrassehttps://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.br.de/mediathek/video/suedostlink-tennet-forciert-stromtrassen-planung-av:5e4ac65764a6fd001a4615c2https://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.mittelbayerische.de/politik/aussenansicht-nachrichten/ganzheitliches-konzept-noetig-23450-art1881540.htmlhttps://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-land-nachrichten/sauerer-der-landkreis-soll-klagen-21364-art1881468.html

Erörterungstermin SüdOstLink

Liebe Aktive!

kommende Woche findet die so genannte Erörterung der Einwendungen gegen den Bau der Stromtrasse statt.

Die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde veranstaltet die Termine in Regenstauf.

Die Bürgerinitiativen der Region laden zu einer Protestveranstaltung am ersten Tag der Erörterung.

TERMIN: Dienstag, 15. Oktober 2019 – von 8.00 bis 9.00 Uhr in Regenstauf (vor der Jahnhalle, Jahnstraße 6)

  • Bitte nehmt möglichst zahlreich teil und bringt Protestbanner etc. mit.
  • Leitet die Nachricht an Eure Freunde und Verteiler weiter.

Für Bahnfahrer gibt es eine attraktive und schnelle Verbindung aus Regensburg zum Veranstaltungsort

Regensburg Hbf 07:32 0:090RE4,60 EUR
Regenstauf07:41

Es sind wenige Minuten Fussweg vom Bahnhof zur Jahnhalle in Regenstauf.

Aktive Grüße!

Petra Filbeck und Franz Waldmann
im Namen aller BüfA-Sprecher

p.s.:

Das Bild unten darf gerne für Facebook-Aufrufe verwendet werden

Einwendungen gegen SüdOstLink – JETZT!


Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

es geht Schlag auf Schlag und es geht um unser Klima. Nach den abgeschlossenen Konsultation des Netzentwicklungsplans folgt jetzt schon die nächste Runde. Für die Gleichstromtrasse SüdOstLink, wurde der Vorzugskorridor veröffentlicht und wer will kann derzeit in Regensburg, Im Gewerbepark A15 in 38 Ordnern einsehen.

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-> Interaktive Karte für die Trassenkorridore im Raum Donaustauf / Brennberg

Damit wird die nächste Stufe, das sogenannte Planfeststellungsverfahren eröffnet, bevor dann in einer letzten Stufe die Baudurchführung gesetzlich verankert wird. Nur wer jetzt Einspruch anmeldet, darf beim nächsten Termin und einer noch möglichen Trassenverschiebung mitreden und am Erörterungsverfahren teilnehmen. Spätere Einwendungen sind wegen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes nicht zugelassen. Diese Option müssen wir uns offenhalten und deshalb wieder mit vielen Stimmen dabei sein, weil:

  • Diese Trassenplanung blockiert die dezentrale Energiewende
  • Die Trasse ermöglicht Großkonzernen den Handel mit Kohle und Atomstrom über Ländergrenzen hinweg.
  • garantiert TenneT eine Rendite auf Eigenkapital von 9,05% (ab 2019 auf 6,91 gesenkt, aber Absenkung wird beklagt).
  • Ohne zügige dezentrale Energiewende können die so wichtigen Klimaziele nicht erreicht werden. Die Klimaerwärmung bedroht unsere Kinder und die gesamte Menschheit.
  • Die von den Netzentgelten befreiten „Großverbraucher“ (energieintensive Firmen) tragen wenig zur Finanzierung bei. Dies ist aus sozialer Sicht ungerecht.

Die Abgabe einer Stellungnahme ist absolut problemlos.

Unter
http://konsultation.stromautobahn.de
haben wir Textbausteine vorbereitet, die man beliebig anklicken und damit eine individuelle Einwendung per E-Mail zusammenstellen kann. Bitte darauf achten, dass nicht mehr als etwa zwei Seiten Text zusammenkommen. Auch eigener freier Text ist möglich und gewünscht. Dann nur noch die Absenderangaben einfügen und eine E-Mail wird an die Bundesnetzagentur auf den Weg gebracht. Eine Kopie geht an die eigene Mailadresse. Eure Daten werden nicht von uns gespeichert oder weitergeleitet. 

Bitte diese Mail im Familien- Freundes- und Kollegenkreis weiterreichen. Wir brauchen die Unterstützung von vielen.

Der letztmögliche Abgabetermin ist der 11. Juli 2019.

Mit unserem Widerstand gegen diese Monstertrassen unterstützen wir auch die Kohlekraftgegner und „Fridays for Future“, der sich über 11.000 Wissenschaftler aus dem deutschsprachigen Raum angeschlossen haben. Über den nachstehenden Link kann man sich die dazu veranstaltete Pressekonferenz ansehen. Dort wird Klartext gesprochen, es lohnt sich:

https://youtube.com/watch?v=OAoPkVfeTo0%3Ffeature%3Doembed

Auslegungsort: RegensburgBundesnetzagentur, Im Gewerbepark A15,93059 Regensburg (Mo-Mi 8-16, Do 8-17:30, Fr 8-13;

Weitere Informationen auf der Homepage der Bundesnetzagentur: https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/D/de.html?cms_vhTab=2

Besonderen Dank für die Unterstützung an Olaf Lüttich, Bürgerinitiative Leinburg und Dörte Haman, Sprecherin Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse und vielen weiteren Aktiven. Vielen Dank auch für die gute Zusammenarbeit der BI Walhallalandschaft, maßgeblich Christoph Bauer, Leiter der LBV Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz und der neu gegründeten BI Brennberg und BUND Naturschutz Dr. Herbert Barthel (Zuständig für Energie und Klima).

Für eine dezentrale Energiewende ohne überdimensionierten Netzausbau für europäischen Kohle und Atomstrom!

Sprecher*in der BüfA Regensburg n.e.V.


Autobahnvariante keine Alternative – generelles NEIN zu SüdOstLink

https://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.stromautobahn.de/keine-trasse-nirgends-resolution-gegen-die-autobahn-variante-und-verschiebung-des-suedostlink/

NABEG 2.0: Beschleunigter Netzausbau

https://www.100-prozent-ee.de/external.html?link=https://www.stromautobahn.de/aktionsbuendnisse-fordern-kein-freibrief-fuer-uebertragungsnetzbetreiber-beim-stromnetzausbau/

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hat hierzu bereits Stellung genommen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/593608/171740ef9a866ce61932675004550dd3/sv-baumann-data.pdf

TenneT stellt Planung vor

Potentielle Trassenachsen

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Trassenkorridore

[osm_map_v3 map_center=“49.0494,12.2781″ zoom=“12″ width=“100%“ height=“550″ file_list=“https://www.buefa-regensburg.de/wp-content/uploads/PoTraKo.kml“ file_color_list=“#ed1b3f“ file_title=“Trassenkorridore“]

Abgefrühstückt – TenneT lädt MdL’s zum Frühstück ein

Bereits vor dem ersten offiziellen Termin für die Bürgermeister und Landräte informierte TenneT die Landttagsabgeordneten über den Vorzugskorridor des SüdOstLinks.

Die Abgeordneten wurden jedoch von Vertretern des BUND Naturschutz, der BI-Walhallalandschaft und der BüfA Regensburg gebührend vor dem Münchner Hofbräukeller empfangen:

Foto: Penelope Kemekenidou

Pressemitteilung BUND Naturschutz in Bayern e. V.

TenneT lädt Parlamentarier des bayerischen Landtags zu einem Frühstück ein, um für den umstrittenen Neubau der Höchstspannungs Gleichstrom‐Übertragungsleitung HGÜ SuedOstLink zu werben. Der BUND Naturschutz in Bayern, e.V. sieht das Vorhaben des Großunternehmens kritisch.

„Der Beschluss für den Übertragungsnetz-Ausbau ist ein politischer Beschluss. Wir bitten unsere parlamentarischen Vertreter die Planungen substantiell zu verbessern. In Bayern muss die 10-H-Regel, die die Windenergie blockiert, abgeschafft und eine dezentrale Energiewende in Bürgerhand gefördert werden. Daher wenden wir uns heute an die Bayerischen Landtagsabgeordneten“ so Ronja Endres, Referentin für politische Kommunikation des BUND Naturschutz in Bayern e.V. „Die neuen HGÜ-Leitungen werden vor allem dem transeuropäischen Stromtransport von Kohle- und Atomstrom dienen. Die aktuellen Planungen berücksichtigen auch den Kohleausstieg nicht. Wir fordern daher eine Umweltverträglichkeits- und Alternativenprüfung und einen schnellen Kohleausstieg“, so Ronja Endres weiter.

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT legt nun auch die Planungen einer Vorzugstrasse für den Bau der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) SuedOstLink, von Sachsen-Anhalt bis nach Landshut, vor. Diese zerschneidet Bayern in Oberfranken, in der Oberpfalz und in Niederbayern. Der Bau der über 500 km langen HGÜ-Leitung wird mit 40 m Breite eine große Schneise in die Landschaft, Wälder und Felder schlagen.

Die HGÜ-Leitungen wie hier die SuedOstLink, bringen die dezentrale Energiewende nicht voran. Die gesellschaftliche Notwenigkeit des Vorhabens für die dezentrale Energiewende ist bis heute nicht nachgewiesen. Die Bundesregierung hat bis heute eine Strategischen Umweltprüfung zur Alternativenprüfung eines dezentralen Energiekonzepts abgelehnt – EU Richtlinien würden dies hingegen erfordern. Die Stromnetzplanung muss daher völlig neu aufgesetzt werden. Der BUND Naturschutz setzt auf eine dezentrale Energiewende, auf Bürgerenergie und Kommunen und technische Alternativen in einem neuen Strommarkt, mit deutlich geringeren Naturschäden.

„Unser Bundesverband Bund Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND e.V.) beteiligt sich seit vielen Jahren an Diskussionen über den Stromnetzausbau, mit Stellungnahmen und bei Antragskonferenzen in 2017 und 2018. Nun stellen wir fest, dass TenneT die vom BUND e.V., und vom BUND Naturschutz in Bayern e.V., sowie von bayerischen und bundesweiten Bürgerinitiativen und vielen Kommunen vorgetragenen Einwände und Vorschläge weitgehend ignoriert. Das schafft kein Vertrauen und bestärkt uns in unserer Ablehnung“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz,

BUND Naturschutz in Bayern e.V.,

Tel.: 0151-5048-9963

Pressekontakt:

BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstr. 10 a / I

80336 München

Tel.: 089/ 54 82 98 63

Pressespiegel: TenneT Stellt Vorzugskorridor vor

Pressestimmen zu unseren Aktionen zur Bekanntgabe des Vorzugkorridors

MZ 21.03.2019

MZ – 22.03.2019

Wir versalzen euch die Suppe – Aktion für die Bürgerenergiewende und gegen Stromtrassen

https://www.100-prozent-ee.de/veranstaltung/wir-versalzen-euch-die-suppe/embed/index.html#?secret=Ce7IPJM5n6

Netzbetreiber will Netzausbau nicht überstürzen

. . . eine interessante Veröffentlichung von TenneT zum Netzausbau:

https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/netze/netzbetreiber-will-netzausbau-nicht-ueberstuerzen/

CSU Steinsberg und die Stromtrassen

Schuss ging nach hinten los.

Am 2. November lud die örtliche CSU in Steinsberg, Gemeinde Regenstauf zu einer Informationsveranstaltungzur geplanten Gleichstromtrassen der TENNET ein.

Der Ort Steinsberg ist von einem möglichen Korridor betroffen.

Auf dem Podium befanden sich um 18:00 Uhr neben drei Mitarbeitern der Tennet (Dr. Andeas Schieder, Carolin Kürth, René Queren) MdB Peter Aumer, CSU und Bürgermeister Siegfried Böhringer, SPD, sowie der für die einladende CSU verantwortliche Herr Maximilian Eigl.

Schon zu Beginn der Veranstaltung war Unmut bei den rund 120 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zu vernehmen. So meldete sich eine Dame, weshalb man zu so einem wichtigen Thema, wie diesem Großprojekt-Stromtrasse, die den Ort kreuze, keine Einladung im den Briefkasten bekommen habe?

Der Termin war lt. Maximilian Eigl so kurzfristig, dass dieser nicht mehr im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden konnte. Bürgermeister Böhringer betonte, es wären ja die Karten zum Trassenverlauf auch auf der letzten Bürgerversammlung gezeigt worden.

Das Projekt wird von Tennet vorgestellt

Schon während der Vorträge der drei Tennet-Vertreter kam es immer wieder zu Fragen bei denen der Unmut vieler Bürger mit zu Ausdruck gebracht wurde.

Peter Aumer monierte, dass es in Brennberg, das ebenfalls von einer Trassenvariante betroffen ist, vier Wochen zuvor eine Veranstaltung gab, bei der sich keine Gelegenheit für die Tennet bot, ihre Argumente vorzutragen.

Man wollte sich damit offensichtlich den dortigen Trassenverlauf entgegenstellen, was durch die dortige Bürgermeistern und Gemeinde offenkundig vertreten würde.

Aumer plädiert für die Stromtrasse:

Aumer meldete sich wiederholt zu Wort, dass ihm noch niemand ein Konzept vorgelegt hätte, wie sich Regensburg vollständig mit regionaler erneuerbarer Energie versorgen sollte.

Auch die Berechnungen des Nürnberger Energieversorgers N-ERGIE, dass es für diese Leitung keine Bedarf für die Region gebe, wollte er nicht gelten lassen.

Aumer, der in seiner Wartezeit zwischen seinem ersten Bundestagsmandat, von 2009 bis 2013 und nach der verlorenen Landratswahl, bei der e.On-Tocher Bayernwerk tätig war, sprach von seiner Verantwortung für die Region mit seinem neuen Bundestagsmandat, für die 300.000 Bürger hier.

Der Strom muss von Norden kommen und da der Kohleausstieg lt. Kommission ja bis 2038 beschlossen sei, ist nur bis dahin mit einem Vermischung mit dreckigen Braunkohlestrom zu rechnen.

Die Vertreter der BüfA, die aus Regensburg gekommen waren, griff er direkt an. Gerade dieses Bündnis, das für den Atomausstieg und für Erneuerbare Energie ist, sollte doch hier eine andere Haltung einnehmen.

Dabei sollte es Aumer doch besser wissen. Diese Stromtrasse ist Teil eines in Brüssel privilegierten neuen Europäischen Super-Fernübertragungsnetzes (PCI Projekte: „Projekts of Common Interest”). Der Austausch von Erneuerbaren Energie, aber auch von Kohle und Atomstrom anderer EU-Länder, sollte damit die technische Voraussetzung erhalten, künftig einen Europäischen Stromhandel zu betrieben.

Aumer bekräftige, dass gerade Unternehmen wie Wacker Burghausen auf eine sichere Stromversorgung angewiesen seinen. Auf die Frage aus dem Publikum, ob Wacker Burghausen von den Netzentgelten befreit sei, mit dem diese Stromtrassen finanziert werden, stimme er zu. Als Gegenleistung würde Wacker ja Arbeitsplätze bieten.

Zur Motivation (Rendite) der Tennet

Ein weiter Teilnehmer stellte die Frage nach der gesetzlich zugesicherten Rendite durch die Bundesnetzagentur. Hier nannte Tennet, 6,91% auf das Eigenkapital, was im Saal erneut Unmutbekundigungen zur Folge hatte.

Dabei waren die Herren der Firma Tennet anscheinend nicht im Bilde:

Gegen die von der Bundesnetzagentur geforderte Reduzierung der Rendite von 9,05 % auf 6,91 % wurde vom Netzbetreibern und traditionellen Energieversorgern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt und im März 2018 gewonnen. Eine Rendite von 6,91 % sei zu niedrig. Quelle: Link

Alternative, entlang der belasteten A93?

Weshalb die Leitung nicht zusammen mit der A93 geführt werden könne erläuterte Herr Queren, Tennet auf Nachfrage:

Viele der Bürger konnten dies nicht nachvollziehen und akzeptieren dies nicht. Zumal Herr Queren selbst sagte, dass man für jeglichen Verlauf eine technische Lösung finden kann, dies aber die Kosten verändere.

Nachdem Tennet die Detailkarten aufgelegt hatte wurde bestätigt, dass sich im derzeitigen Trassenkoridor auch der Veranstaltungsort selbst, die Waldschänke befinde. Gegen 20:00 Uhr verabschiedete sich Bürgermeister Böhringer mit den Worten, er sei nicht glücklich mit der Trasse, da diese allerdings Gesetz sei, könne dagegen nichts mehr gemacht werden.

Gesundheit und Entschädigung:

Auch nach mehrmalige Nachfrage aus der Bürgerschaft wollte Tennet keinen Mindestabstand in Metern zu Wohnbebauung nennen.

Der Abstand hängt von der magnetischen Wirkung des Kabel ab und diese liegt an der Erdoberfläche um das 10 fache niedriger als der gesetzliche Grenzwert, sagt Queren.

Bezüglich der Entschädigung für die Landwirte nannte Tennet eine Einmalzahlung von 20-30 % des Verkehrswertes. Der Landwirt könne ja auch künftig auf seinem Feld anbauen und bleibt ja auch Eigentümer.

Dennoch räumte Tennet ein, dass die notwendig Grunddienstbarkeit um die 15m breite Stromtrasse verlegen zu können, auch erzwungen werden kann. Auf weitere Nachfrage informierte Tennet, dass sich der Boden an der Oberfläche auch um bis zu 2° C erwärmen könne.

Tennet schätzt Gesamtkosten von 4-5 Mrd. Euro für diese eine Stromtrasse.

Ob diese für die 320 kV-Version gelte, oder für die noch völlig neue 525 kV-Version, welche nur halb so viele Leitungen bräuchte, sagte Herr Queren, dass für beiden Versionen die Kosten hierfür so geschätzt worden wären.

Die Kosten für diese Projekt werden auf die Bürger und Gewerbebetriebe über die sogenannte Netzentgelte beglichen. Ausgenommen hiervon sind stromintensive Betriebe wie beispielsweise eben Wacker Burghausen, die rund 5% des Bay Stromes verbrauchen. Weite Infos vom Bund der Energieverbraucher: Link

Um 21:00, nach 3 Stunden hin und her, beendete Herr Eigl (CSU) die Veranstaltung. Viele Teilnehmer sahen nicht nur Ihre Befürchtungen wenig entkräftet, sondern nahmen zudem Sachinformationen zu weiteren Nachteilen mit nach Hause.

Verfasser: © F. Waldmann, W. Wegmann BüfA Regensburg n.e.V.

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